Beratung und Unterstützung

Fragen, Antworten, Hilfestellungen

Der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck hat eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, die zum Teil auch mit und zusätzlich auch von anderen Trägern angeboten werden.

 

Beratungs- und Antragsservice für Wohngeldinteressierte

Der Bereich Soziale Sicherung bietet einen dezentralen Wohngeldservice in Kücknitz, Moisling und St. Lorenz Nord an. Dieses neue Serviceangebot ist möglich durch eine Kooperation mit der Trave Grundstücksgesellschaft mbH und dem Lübecker Bauverein eG. Angeboten wird ein Beratungs- und Antragsservice für alle Wohngeldinteressierten. Die Wohngeldsprechstunde findet statt jeweils

  • an jedem ersten Mittwoch im Monat im Büro des Quartiersmanagements Moisling/Toller Ort, Oberbüssauer Weg 4
  • an jedem zweiten Mittwoch im Monat im Stadtteil Kücknitz/ Silberstraße 1-3
  • an jedem dritten Mittwoch im Monat im Stadtteil St. Lorenz Süd / Kolberger Platz 1 in den Räumen der Wohnberatungsstelle „Wohnen im Alter“
  • an jedem vierten Mittwoch im Monat im Stadtteil St. Lorenz-Nord / Langeneßallee 19

Die Servicezeiten sind immer von 9-12 Uhr . Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist unabhängig vom Wohnort oder Mietverhältnis willkommen. Der Service im Verwaltungszentrum Mühlentor bleibt von diesem zusätzlichen Angebot unberührt.

 

 

Hintergrundinformationen Betreuungsrecht

Am 1.1.1992 hat das Betreuungsrecht das Recht der Vormundschaften und der Gebrechlichkeitspflegschaften abgelöst. Die damalige Reform sollte nicht weniger als die Würde des Menschen in den Focus stellen. Menschen sollten nicht mehr Objekte der Rechtsfürsorge sein, sondern soweit wie möglich ihr Selbstbestimmungsrecht behalten.

Kernpunkte der Rechtslage sind seitdem:

  • Es gibt keine Entmündigung mehr, die rechtliche Betreuung tritt grundsätzlich neben die Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen
  • Der Umfang der rechtlichen Betreuung wird individuell angepasst und nur in den Bereichen eingerichtet, die im Einzelfall wirklich notwendig sind
  • In den Verfahren werden soweit wie möglich die Betroffenen und deren Familien einbezogen, Betreuungen sollen, soweit wie möglich aus dem Familienverbund wahrgenommen werden.

Dieses Rechtsinstitut ist seitdem fester Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Beim Amtsgericht Lübeck werden im Durchschnitt ca. 5.200 laufende Betreuungsverfahren geführt. In der tagtäglichen Arbeit ist allen professionell Beteiligten klar: Die Arbeit gelingt nur im Netzwerk!

Die Beteiligten sind:

  • Die Betreuungsbehörden der Kommunen als zentrale Anlaufstellen für allen Menschen und als Kompetenzträge für alle Fragen der Betreuung
  • Der Betreuungsverein als zentraler Akteur bei beruflichen Betreuungen und in der
    Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern und
  • Die psychologischen Sachverständigen als Schlüsselstellen, in der fachlichen Bewertung der Situation
  • Die Berufsbetreuer/innen und Verfahrenspfleger/innen als diejenigen, die in schwierigen Fällen direkt mit den Betroffenen arbeiten und ihre Rechte und ihre Selbstbestimmung wahren sollen
  • Das Betreuungsgericht beim Amtsgericht, als die abschließende Entscheidungsinstanz in den Verfahren

 

 

Beratungsstellen für Erwachsene und Senior:innen

Die Beratungsstelle für Erwachsene und Senior:innen ist eine erste Anlaufstelle für Erwachsene ohne minderjährige Kinder, die Beratung und Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen benötigen. Gleichermaßen sind wir Ansprechpartner für Angehörige, Nachbarn und Institutionen im nahen Umfeld. Wir beraten kranke oder hochbetagte Menschen, die möglichst lange selbstbestimmt in ihrer Häuslichkeit leben möchten. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung des Alltags und beraten Sie bei finanziellen und persönlichen Notlagen. Wir vermitteln Hilfen und informieren Sie über geeignete Versorgungsangebote.

An wen wendet sich das Angebot der Beratungsstelle?

Das Beratungsspektrum richtet sich an Erwachsene jeden Alters (ohne minderjährige Kinder). Das können sowohl junge Erwachsene sein, die gerade lernen, ein selbstständiges Leben zu führen, als auch ein hochbetagter Mensch sein, der Unterstützung im Haushalt benötigt.

Was tun wir:

Wir hören Ihnen zu und helfen bei:

  • Überwindung von Vereinsamung
  • Bewältigung des Alltags bzw. persönlicher oder finanzieller Krisen
  • Entwicklung einer Perspektivplanung
  • Nach Möglichkeit Vermeidung einer rechtlichen Betreuung oder Pflegeheimaufenthalt
  • Wegweisung zu anderen Hilfsangeboten

 

 

Betreuungsbehörde

Betreuungsrecht

Grundsätzlich gilt, dass jeder volljährig gewordene Mensch seine/ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst regelt.

Möglichkeiten der rechtlichen Stellvertretung können sein:

  • Vorsorgevollmacht zu Gunsten einer Vertrauensperson
  • Rechtliche Betreuung eingerichtet durch das Amtsgericht

Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, im Falle Ihrer Geschäfts- und /oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie zu entscheiden und zu handeln.  Dadurch haben Sie für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit bereits in gesunden Tagen vorgesorgt. Denn, soweit eine Vorsorgevollmacht besteht, kann die oder der Bevollmächtigte – ohne ein gerichtliches Verfahren – für den hilfsbedürftigen Menschen tätig werden.

Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich sein, wenn 

  • keine Vollmacht erteilt worden ist,
  • andere Hilfen (die Unterstützung durch Angehörige, Bekannte oder soziale Dienste) nicht zur Verfügung stehen und
  • eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Krankheit verhindert, dass rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise wahrgenommen werden können. 

Über die Einrichtung einer Betreuung entscheidet das Betreuungsgericht. Das Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung beginnt entweder auf Antrag des Betroffenen oder auf Anregung Dritter, zum Beispiel der Angehörigen oder des behandelnden Arztes / Ärztin. Dieser Antrag wird an das Betreuungsgericht gesendet. Das Betreuungsgericht benötigt für das Verfahren einen Sozialbericht von der Betreuungsbehörde und ein medizinisches Sachverständigengutachten. Bevor das Betreuungsgericht über die Betreuerbestellung entscheidet muss der Betroffene durch das Gericht angehört werden. 

Mit dem Beschluss des Betreuungsgerichts kann dann einer volljährigen Person, ein:e rechtliche:r Betreuer:in, zur Seite gestellt werden, die für sie in genau vom Gericht festgelegten Bereichen (Aufgabenkreisen), Rechtshandlungen vornehmen darf. Dabei sind die Wünsche der hilfsbedürftigen Person zu beachten, solange dies auch ihrem Wohl entspricht. Aufgabenkreise sind beispielsweise Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten oder Gesundheitssorge.

Mit dem Beschluss des Betreuungsgerichts kann dann einem volljährigen Menschen, ein:e rechtliche:r Betreuer:in, zur Seite gestellt werden. In festgelegten Bereichen darf der/ die Betreuer:in Rechtshandlungen vornehmen. Dabei sind die Wünsche des hilfsbedürftigen Menschen handlungsleitend. Mögliche Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung sind beispielsweise Vermögensangelegenheiten oder Gesundheitssorge.

Nahe Verwandte oder Kinder können dem hilfsbedürftigen Mensch in einer solchen Situation nicht automatisch rechtlich vertreten. Verheiratete Personen können unter bestimmten Bedingungen durch das Ehegattennotvertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge handeln (§ 1358 BGB).

Aufgabe der Betreuungsbehörde

  • Die Betreuungsbehörde informiert und berät Betroffene und Angehörige im Vorfeld und während des Betreuungsverfahrens.
  • Sie wird vom Betreuungsgericht beauftragt, den Sachverhalt im konkreten Fall zu ermitteln und dem Gericht darüber Bericht zu erstatten.
  • Die Betreuungsbehörde prüft die Eignung der Betreuerin / des Betreuers. Zudem berät die Behörde die bestellten Betreuer:innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
  • Gemeinsam mit dem Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V. schulen und begleiten wir ehrenamtliche Fremdbetreuer:innen.
  • Wir wirken auf Wunsch der Betreuer:innen bei der Durchführung einer gerichtlich angeordneten zwangsweisen Unterbringung mit.

Wenn Sie Vorsorge treffen wollen und eine Person Ihres Vertrauens bereits benennen möchten, damit dieser Sie später rechtlich vertreten kann, bietet sich das Erteilen einer Vorsorgevollmacht an. Sie können so selber Einfluss nehmen, wer für Sie später handeln soll. In einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson rechtsverbindlich für Sie handeln zu können.

Wenn dann die Situation eintritt, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, vielleicht wegen eines Unfalls, einer Erkrankung oder einfach wegen altersbedingter Verschlechterung der körperlichen und geistigen Verfassung, kann der/die Vollmachtnehmer:in für Sie handeln.

Ein Betreuungsverfahren wird somit in der Regel nicht erforderlich und kann dadurch vermieden werden.

Generell sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht schriftlich festhalten. Ob Sie diese formlos schreiben oder eine Vorlage verwenden, bleibt Ihnen selbst überlassen.

Der Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V. und die Betreuungsbehörde beraten zu Vorsorgevollmachten und zu Betreuungsverfügungen.

Zwar ist eine schriftliche Vollmacht auch ohne Beurkundung oder Beglaubigung eine gültige Vollmacht, allerdings wird diese im Rechtsverkehr nur bedingt akzeptiert. Wir empfehlen daher, eine Vollmacht entweder öffentlich bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen oder notariell zu beurkunden.

Ehrenamt gesucht?

Als ehrenamtliche:r Betreuer:in helfen Sie hilfsbedürftigen Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und unterstützen bei Aufgaben, die vom Amtsgericht festgelegt werden. Rechtliche Betreuung heißt: Die tatsächliche und alltägliche Hilfe wird durch den Ehrenamtlichen nicht selbst geleistet, sondern organisiert.

 

 

Schuldnerberatung

Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland steigt beständig an. Menschen mit Schulden sind erheblichem Stress und psychischem Druck ausgesetzt und oft genug leidet auch ihre körperliche Gesundheit.

Nutzen Sie das Angebot der Schuldnerberatung, wenn Sie:

  • den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren haben,
  • sich den Auseinandersetzungen mit Ihren Gläubiger:innen nicht mehr gewachsen fühlen,
  • aufgrund von Schulden Ihre Existenz nicht mehr sichern können,
  • über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten informiert werden möchten,

Sie erhalten Unterstützung bei:

  • der Sicherung Ihrer Existenz
  • der Verhinderung von neuer Verschuldung
  • einer Entschuldung
  • der Vorbereitung und Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (anerkannte Stelle nach §305 InsO).

Eine kostenfreie Beratung erhalten Lübecker Bürger:innen bei folgenden Stellen:

Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck Tel. 0451/1225665, schuldnerberatung@luebeck.de

Die Offene Sprechstunde für Erstgespräche ist montags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr. Für Erwerbstätige bieten wir Terminvereinbarungen an.

Gemeindediakonie, Mühlentorplatz,  23562 Lübeck Tel. 0451/61320116, schuldnerberatung@gemeindediakonie-luebeck.de

Die Offene Sprechstunde für Erstgespräche ist dienstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Für Erwerbstätige werden Terminvereinbarungen angeboten.

Rechtsfürsorge e.V., Kapitelstraße 5,  23552 Lübeck Tel. 0451/7098960, schuldnerberatung@resohilfe-luebeck.de

Die Offene Sprechstunde für Erstgespräche ist mittwochs in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Für Erwerbstätige werden Terminvereinbarungen angeboten.

GATE, Hans-Böckler-Straße 1, 23560 Lübeck Tel. 0451/5028290, info@gate-schuldnerberatung.de

Die Offene Sprechstunde für Erstgespräche ist donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Für Erwerbstätige bieten wir Terminvereinbarungen an.

Ratsuchende mit Wohnsitz außerhalb Lübecks erkundigen sich bitte bei ihrer örtlich zuständigen Sozialbehörde, beim zuständigen Jobcenter oder unter www.schuldnerberatung-sh.de

Hier finden Sie unseren Flyer zur Schuldnerberatung (PDF).

Ergänzendes Angebot zur Schuldnerberatung in Lübeck

Projekt Knappe Kasse- Clever Haushalten

Hier bekommen Sie Unterstützung beim Ordnen Ihrer Unterlagen, Planen Ihrer Ausgaben und Tipps zum kompetenten Umgang mit ihrem Geld.

Informieren Sie sich hier über präventive Angebote (PDF).

 

 

Unterkunftssicherung

Die Unterkunftssicherung der Hansestadt Lübeck bietet Informationen und Beratung für Haushalte (Einzelpersonen, Paare, Familien) bei Wohnungskündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen, Zwangsräumungen und bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit. Bei eingetretener Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann eine Unterbringung in Notunterkünften erfolgen.

 

 

Wohnberatung „Wohnen im Alter“

Die Wohnberatung »Wohnen im Alter« am Kolberger Platz 1 in Lübeck möchte Anregungen geben und den Wunsch vieler älterer Menschen aufgreifen, möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Da oft schon kleine Veränderungen im häuslichen Bereich die Selbstständigkeit und Sicherheit in den eigenen Wänden erhalten können, werden individuelle Lösungen unterstützt sowie kleinere und größere Alltagshilfen präsentiert. Die umfangreiche Ausstellung enthält viele interessante Gegenstände für den täglichen Gebrauch. Alles kann angefasst und ausprobiert werden.

Fragen zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen und den Hilfsmitteln werden von zertifizierten Wohnberater:innen und Wohnberatern gern beantwortet. Für Informationen zum Thema ‚Älter werden in Lübeck’ und zum derzeitigen Hilfs- und Unterstützungssystem stehen Mitarbeiter:innen der Kooperationspartner zur Verfügung.

https://www.wohnberatung-luebeck.de/

 

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