Geflüchtete

Unterbringung und Leistungen

Die Flüchtlingsunterbringung ist für die Aufnahme von zugewiesenen Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung/den Landesunterkünften des Landes Schleswig-Holstein zuständig. Hierbei handelt es sich um volljährige Einzelpersonen, Familien oder Familienzusammenschlüsse und auch um Familiennachzüge. Außerdem werden auch Spätaussiedler:innen, die durch das Bundesverwaltungsamt zugewiesen werden, aufgenommen.

Die Unterbringung erfolgt in sozialpädagogisch betreuten Gemeinschaftsunterkünften im gesamten Stadtgebiet.

 

Betreuung

Die Betreuung der Geflüchteten erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Flüchtlingsunterbringung in den städtischen Unterkünften durch das Personal der Betreuungspartner. Das sozialpädagogisch ausgebildete Betreuungspersonal bietet den Geflüchteten Begleitung und Hilfestellungen in allen Lebensbereichen (z.B. Haushaltsführung, Bürokratie, gesundheitliche Belange u. ä.) an.

Betreuungspartner in Lübeck:

Gemeinschaftsunterkunft - DRK Kreisverband Lübeck e.V.

Obdach und Asyl - Gemeindediakonie Lübeck

 

 

Leistungen für Geflüchtete im Anerkennungsverfahren

Die finanziellen Leistungen für Geflüchtete werden vom Bereich Soziale Sicherungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewilligt, solange das Anerkennungsverfahren läuft.

Vorgesehen sind sowohl Sach- als auch Geldleistungen, die auf Antrag gewährt werden. Umfasst sind dabei Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.

 

 

Leistungen für anerkannte Geflüchtete

Geflüchtete, deren Asylverfahren bereits abgeschlossen ist, erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beim Jobcenter Lübeck.

 

 

Minderjährige unbegleitete Geflüchtete

Nachweislich minderjährige Geflüchtete, die ohne Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen der Hansestadt Lübeck zugewiesen werden, werden durch den Bereich Jugendamt/Familienhilfen betreut und untergebracht.

 

 

Spätaussiedler:innen

Die Hansestadt Lübeck unterhält zur Aufnahme von Spätaussiedlern, die durch das Bundesverwaltungsamt zugewiesen werden, ein Übergangswohnheim. Die Unterbringung von zugewiesenen Spätaussiedlern erfolgt durch die Flüchtlingsunterbringung. Auch dieser Personenkreis wird durch die Betreuungspartner vor Ort beraten und unterstützt.

Daneben werden sonstige Belange von Spätaussiedlern bearbeitet, u. a. Bescheinigungen nach § 100 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) ausgestellt.

Kontaktaufnahme fluechtlingsunterbringung@luebeck.de

 

 

Probewohnen

Als sehr gutes Instrument zur Verselbständigung von Menschen im Asylverfahren und Versorgung mit eigenem Wohnraum hat sich in Lübeck das „Konzept Probewohnen“ bewährt, das 2014 ins Leben gerufen wurde.

Die Probewohnungen werden in einem Wohnungsmix von 1-Personen-Wohnungen bis 5-Personen-Wohnungen oder auch größer in verschiedenen Stadtteilen von Wohnungsunternehmen bzw. Privatpersonen angeboten. Die Wohnungen entsprechen dabei in Qualität und Ausstattung meistens dem allgemeinen einfachen Wohnungsmarkt. Die Miete liegt – soweit es sich um frei finanzierte Wohnungen handelt - innerhalb der für die Hansestadt Lübeck geltenden Mietobergrenzen.

Link zu Soziale Sicherung / Sonstige materielle Hilfen

Liegt der Hansestadt Lübeck ein entsprechendes Probewohn-Wohnungsangebot vor, so wird in Abstimmung mit den Betreuungspartnern geprüft, welche Geflüchteten als Bewohner:innen für die angebotene Wohnung geeignet sind. Die Anmietung der Wohnung erfolgt dann für ein Jahr durch den für die/den Geflüchtete/n zuständigen Betreuungspartner. Verläuft das „Probewohnjahr“ erfolgreich, geht der Mietvertrag auf den/die in der Probewohnung lebende/n Geflüchtete/n über.

Kontaktaufnahme fluechtlingsunterbringung@luebeck.de

 

 

Informationsveranstaltung Herrendamm vom 16.05.2023

Am 16.05.2023 fand die Informationsveranstaltung über die Eröffnung der neuen Gemeinschaftsunterkunft Herrendamm statt. Die Hansestadt Lübeck stellte gemeinsam mit dem DRK-Kreisverband e. V./der DRK-Betreuungsdienste Lübeck gGmbH und der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. dar, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickelt haben, dass deswegen neue Gemeinschaftsunterkünfte akquiriert werden müssen und wie die Betreuung der Geflüchteten dort abläuft.

Zum Abschluss der Veranstaltung hatten die Anwohner:innen die Möglichkeit Fragen zu stellen, welche durch die Senatorin Frau Steinrücke, Herrn Schindler für das DRK als Bauherrenvertreter und Herrn Arnold, Vertreter der Arbeitsgemeinschaft DRK-Betreuungsdienste Lübeck gGmbh und der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., wie folgt beantwortet wurden:

 

Bezüglich der vorgestellten Integrationsmaßnahmen durch die Betreuung vor Ort (und der Hansestadt Lübeck) stellt sich die Frage, was mit den Geflüchteten ist, die keine Bleibeperspektive haben oder nicht planen langfristig zu bleiben. Sind diese Maßnahmen dann überhaupt sinnvoll?

Frau Steinrücke: Egal aus welchem Land jemand kommt, oder welcher Aufenthaltsstatus vorliegt, solange Geflüchtete bei uns untergebracht sind, wird ihnen Integration ermöglicht.

Herr Arnold: Wenn jemand ausreisen möchte, müssen genauso viele Anträge gestellt werden, wie wenn jemand dauerhaft hierbleiben möchte. Die Arbeit würde sich also nur verlagern.

Der Ausgang eines Asylantrages ist immer völlig ungewiss und kann sich über Jahre hinziehen, sodass auch hier eine Integration sinnvoll ist und stattfinden muss.

 

 

Thema Versorgung, Infrastruktur, Bushaltestelle, Schule, etc.: Wie wird Rücksicht auf Anwohnende genommen?
Erläuterung: Eine große Sorge der Anwohner:innen ist die beschränkte Kapazität an Parkplätzen vor Ort, dass diese nicht für weitere Autos (der Geflüchteten) ausreichen werden. Weiterhin wird gefragt, wie es verhindert werden kann, dass die Gärten der Anwohner als Abkürzung zur Schönböckener Straße genutzt werden. Auch der Erdwall, welcher Richtung Robert-Schumann-Weg aufgeschüttet wurde, wird kritisiert. Es besteht die Befürchtung, dass dieser als „Sprungrampe“ genutzt wird, um durch die Gärten in die Schönböckener Straße zu gelangen. Es wird nach einem Zaun um die Unterkunft gefragt.

Herr Schindler: Das Grundstück ist nur über den Herrendamm erreichbar, da es sich um eine Sackgassenendlage handelt. Der Großteil der Geflüchteten verfügt über kein Auto. Natürlich ist Mobilität ein großes Thema, hier wird vor allem auf Fahrräder gesetzt. Es wurden Anträge für (Lasten-)Fahrräder gestellt.

Frau Steinrücke: Die Parkplatzsituation wird im Blick behalten und evaluiert. Sollten die Anwohner:innen tatsächlich, aufgrund des Bezugs der Unterkunft, Probleme bei der Parkplatzsuche bekommen, sollen sie sich bitte melden. Es wird dann nach einer Lösung geschaut. Wir erfahren bei den Zuweisungen durch das Land, wer mit einem Auto „anreist“. Sollte dies bei einer Zuweisung der Fall sein, wird die Situation noch einmal einzeln betrachtet und evtl. werden sie dann in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.

Wenn tatsächlich Menschen aus der Unterkunft, auf welchem Weg auch immer, die Gärten betreten und/oder als Abkürzung nutzen, sprechen Sie die Betreuung vor Ort an. Es wird dann mit den betreffenden Personen thematisiert. 

Wir haben bisher um keine Gemeinschaftsunterkunft einen Zaun gebaut und haben auch nicht die Absicht, das jetzt zu tun.

 

 

Generell wird von den Anwohnenden die Informationspolitik kritisiert. Auch wird es als problematisch angesehen, dass man nicht gefragt wurde, bevor dieses Bauvorhaben geplant und realisiert wurde. Es wird wiederholt der Wunsch nach einem Zaun um die Unterkunft geäußert.

Frau Steinrücke: Wir sind verpflichtet Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen (§1 Landesaufnahmegesetz - LAufnG), wozu Unterkünfte vorhanden sein müssen. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie geschaffen werden. Bzgl. des Zauns wird auf die vorherige Antwort verwiesen.

 

 

Was passiert, wenn der Krieg in der Ukraine endet, wird dann auch die Unterkunft im Herrendamm geschlossen

Frau Steinrücke: Der Mietvertrag ist auf 10 Jahre abgeschlossen. Die Container werden durch die Hansestadt Lübeck auch solange als Gemeinschaftsunterkunft genutzt, da auch Geflüchtete aus anderen Ländern untergebracht werden müssen.

 

 

Werden Bäume gepflanzt?

Herr Schindler: Es werden im Herbst fünf Bäume gepflanzt. Diese müssen laut Bebauungsplan so gepflanzt werden, dass sie einer späteren Bebauung (nach Ablauf der 10 Jahre) nicht im Wege stehen. Aus diesem Grund werden die Bäume am Rand gepflanzt.

 

 

Welche präventiven Maßnahmen sind geplant, um dem Sicherheitsbedürfnis der Anwohner:innen entgegenzukommen? (Muss erst etwas geschehen, bevor reagiert wird?) Gemeinschaftsunterkünfte sind soziale Brennpunkte, s. Hamburg.
Wie kann verhindert werden, dass kleine Kinder aus der Unterkunft nicht in angrenzende Gärten gehen und evtl. in den Pool fallen? Wird zum Schutz der Kinder ein Zaun errichtet?

Frau Steinrücke: Eltern, egal aus welchem Herkunftsland, haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern. Ein Zaun wirkt bei dem Thema Integration doch eher befremdlich. Unsere anderen Gemeinschaftsunterkünfte in Lübeck sind auch keine sozialen Brennpunkte, dies wird vor allem durch die Betreuung vor Ort verhindert. Die Geflüchteten werden betreut, es gibt Hausordnungen, an die man sich halten muss

 

 

Wer soll untergebracht werden und wie lange?

Frau Steinrücke: Die Menschen, die uns vom Land zugewiesen werden, werden durch die Hansestadt Lübeck untergebracht. Sie müssen die Unterkunft nicht nach einem gewissen Zeitraum wieder verlassen.  Aber sie werden, unter anderem durch die Betreuung vor Ort, dabei unterstützt eigenen Wohnraum zu finden.

 

 

Wiederholt wird nach einem Zaun um die Gemeinschaftsunterkunft gefragt.

Frau Steinrücke schlägt vor, einen Termin zur gemeinsamen Begehung vor Ort auszumachen, um die Wünsche der Anwohner:innen besser nachvollziehen und verstehen zu können und evtl. eine Lösung zu finden.

Der Termin hat am 22.05.2023 stattgefunden. Auch nach der Begehung vor Ort wird seitens der Hansestadt Lübeck keine Notwendigkeit für einen Zaun gesehen. Es wurde aber beschlossen, dass ein Gremium mit den Anwohner:innen geschaffen wird, welches sich regelmäßig treffen soll um anfallende Probleme zu besprechen.

 

 

Es gibt einen Bauscheinwerfer, der die ganze Nacht leuchtet, einigen Anwohner:innen direkt in die Häuser leuchtet. Kann man das ändern?
Die Bewegungsmelder an den Türen der Container sollen auch sehr hell leuchten und sehr bewegungsempfindlich sein. Ist das zu ändern? Gibt es Lichtschutzblenden?

Herr Schindler: Bisher wurde seitens des Wachdienstes nicht mitgeteilt, dass es dort zu Problemen mit einem Bauscheinwerfer kam. Dies soll direkt am Folgetag geklärt werden.

Fraglich ist, ob die Bewegungsmelder noch anders eingestellt werden können. Es wird geprüft, ob diese dimmbar sind. Ansonsten sollen Folien an die Lampen geklebt werden, so dass sie lediglich zentral die Tür beleuchten.

Beim Termin am 22.05.2023 erfolgte die Rückmeldung, dass der Bauscheinwerfer nicht mehr leuchtet.

 

 

Es wird kritisiert, dass die Grundrisse nicht maßstabsgetreu wären. Die Entfernung vom Container zum Fenster des Hauses würde keine 10 Meter betragen, außerdem wäre ein Mietvertrag über 10 Jahre nicht erlaubt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung teilt folgendes mit:

Das Baugesetzbuch ermöglicht eine Ausnahmeregelung für Gemeinschaftsunterkünfte in Gewerbegebieten, sofern in dem betreffenden Gewerbegebiet Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden können. Für den Herrendamm sieht der Bebauungsplan diese Ausnahmen vor. Da alle nötigen Anforderungen erfüllt sind, wurde eine unbefristete Baugenehmigung erteilt.

Den Plänen ist zu entnehmen, dass mindestens 10 Meter Abstand zu den Wohngrundstücken und dementsprechend größere Abstände zu den Wohnhäusern eingehalten werden.

 

 

Das DRK soll im Herbst vorigen Jahres den Anwohner:innen den Bau eines neuen Doppelzauns zugesagt haben.

Herr Schindler: Von der Zusage ist nichts bekannt. Es gibt einen alten Zaun hin zum Robert-Schumann-Weg, welcher bereits vor Baubeginn an einigen Stellen defekt war. Eine Gartenbaufirma wird sich diesen innerhalb der nächsten 14 Tage anschauen und die betroffenen Stellen reparieren.

 

 

Was passiert mit Geflüchteten, die psychische Probleme haben? Wie werden diese unterstützt?

Herr Arnold: Die Betreuung vor Ort kann nicht jeden Einzelfall auffangen, dafür ist der Betreuungsschlüssel nicht geeignet. Es gibt aber ein großes Netzwerk in der Hansestadt Lübeck um sich der Problematik anzunehmen, unter anderem das Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) oder den Sozialpsychiatrischen Dienst der Hansestadt Lübeck.

 

 

Wir haben Angst um unsere jungen Frauen und Mädchen! Können Sie uns zusagen, dass keine allein reisenden Männer im Herrendamm untergebracht werden?

Frau Steinrücke: Nein! Wir stellen niemanden unter Generalverdacht.  Es gibt immer „Querschläger“, bei Menschen aus allen Nationen. Nur weil jemand männlich und geflüchtet ist, macht ihn nicht automatisch zu einem Gewalttäter.

 

 

Wird die Lärmschutzwand zur Autobahn erhöht?

Herr Schindler: Nein. Das hat nichts mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft zu tun und ist Ländersache.

 

 

Anwohner:innen haben Angst vor Wertverlust ihrer Immobilien durch die Unterbringung der Geflüchteten. Gibt es dafür eine finanzielle Entschädigung?

Herr Schindler: Es ist nichts über einen Werteverlust von Immobilien aufgrund einer angrenzenden Nutzung als Flüchtlingsunterbringung in der Hansestadt Lübeck oder im Bundesgebiet bekannt. Dieses Risiko wird auch hier nicht gesehen. Seit 2015/2016 sind die Grundstückspreise um 55% gestiegen. Es wird keine finanzielle Entschädigung geben.

 

Die Betreuenden in der Gemeinschaftsunterkunft Herrendamm erreichen Sie wie folgt:

gu.herrendamm@johanniter.de

0451 58010-636
0451 58010-637

Die Flüchtlingsunterbringung der Hansestadt Lübeck erreichen Sie unter fluechtlingsunterbringung@luebeck.de.

 

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